Jeder Baumeigentümer ist rechtlich dazu verpflichtet, die Verkehrssicherheit seiner Bäume zu gewährleisten. Im Schadensfall ist er haftbar (§ 823 Abs. 1 BGB und BGH vom 21.01.1965, AZ: III ZR 217/63). Deshalb ist es sinnvoll, Bäume regelmäßig kontrollieren zu lassen.
Der qualifizierte Baumkontrolleur ermittelt durch visuelle Baumdiagnose in wenigen Minuten, ob die Verkehrssicherheit gegeben ist. Er erkennt Schadsymptome, bewertet und dokumentiert sie.
Besteht Handlungsbedarf, legt der Baumkontrolleur Maßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit fest oder ordnet zur abschließenden Bewertung die eingehende Untersuchung bzw. die Erstellung eines „Baumgutachtens“ an.